Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) |
Fassung vom 31. Oktober 2009 1 Allgemeines, Geltung 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller zwischen dem Kunden (z.B. als Käufer) und uns (IANARA - Couture du Ciel) geschlossenen Verträge, soweit auf diese Verträge die Anwendung der §§ 305 bis 310 BGB nicht ausgeschlossen ist. Sie sind Bestandteil jedes Kaufvertrages. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht. 1.2 Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB gelten, sind sie kursiv gedruckt. 2 Angebote und Vertragsschluß 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Für die richtige Auswahl und Menge ist allein der Käufer verantwortlich. Der Vertragsabschluß kommt durch unsere ausdrückliche Erklärung oder durch die Versendung der Ware zustande. 2.2 Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Ware. Hinsichtlich der angebotenen Produkte und Waren behalten wir uns ausdrücklich vor, Änderungen vorzunehmen, insbesondere im Zuge technischen Fortschritts und zwar insbesondere hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessungen, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale. Wir sichern Ihnen jedoch gleich bleibende Produktqualität zu. Vertraglich explizit vereinbarte Produkteigenschaften, insbesondere Farbe, Muster und Gestaltung sind hiervon ausgenommen. 3 Lieferung 3.1 Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferzeiten (Lieferfristen/-termine) berechtigen den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall verpflichten wir uns, dem Käufer Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. nicht durch unser Verhalten verschuldete behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbaren Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden bei auftretenden Liefererschwernissen/-verzögerungen den Käufer unverzüglich informieren. 3.2 Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel, den Sie bestellen wollten, nicht lieferbar sein, so sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; wir verpflichten uns gleichzeitig, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. 3.3 Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Bei Gruppenbestellungen (z.B. für Gewährung besonderer Rabatte) haftet jeder uns namentlich genannte und sich erklärende Bestellende für den auf ihn entfallenden Kaufpreis, diesbezüglich nicht gekennzeichnete Positionen werden dem Vertreter der Gruppe zugerechnet. Bei Bestellung durch einen Vertreter des Vereines im Namen des eingetragenen Vereines haften der Verein für die Gesamtbestellung und der jeweilige namentlich genannte und sich erklärende Bestellende für den auf ihn entfallenden Kaufpreis als Gesamtschuldner. 3.4 Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Käufer bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden. 4 Gefahrübergang Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt und ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt, bei Transport mittels fremder als auch unserer eigenen Fahrzeuge in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware an den Versandbeauftragten ausgeliefert ist, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Warenlagers. 5 Kostensteigerungen, Zahlungsbedingungen 5.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten (z.B. Fracht) und Einkaufspreise, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um mehr als 10%, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.2 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz; gegenüber Unternehmen beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens. Wenn wir Verzugszinsen oberhalb der genannten Sätze beanspruchen, wird dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 5.3 Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtkräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 5.4 Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs-, Diskont- und sonstiger Spesen zu Lasten des Kunden entgegengenommen. 5.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 5.6 Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet; unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. 6 Mängelrüge, Mängelansprüche 6.1 Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmen unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 2b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt. 6.2 Wegen eines Mangels kann der Käufer Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Wir dürfen die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die kostengünstigere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Sie zurückgegriffen werden kann (z. B. bei Kostenunterschieden von 10% und mehr). Ihr Anspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Auch diese dürfen wir wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, z. B. wenn sie den Kaufpreis oder den Wert des mangelfreien Produkts übersteigen. Sofern wir zum Zwecke der Nacherfüllung ein mangelfreies Produkt liefern, haben Sie das mangelhafte Produkt zurückzugeben und Wertersatz für die bisherigen Nutzungen zu leisten. Dieser Wertersatz wird bei der Lieferung des mangelfreien Produktes von uns entsprechend im Preis berücksichtigt. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir beide Arten der Nacherfüllung verweigert, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Sofern er sich für den Rücktritt vom Vertrag entscheidet, erhält er im Gegenzug den Kaufpreis unter Anrechnung des Wertersatzes für die bisherigen Nutzungen der mangelhaften Sache zurück. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziffer 8. 6.3 Mängelansprüche eines Unternehmens verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. 6.4 Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Kaufgegenstandes entstanden sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Gleiches gilt auch bei „gewolltem Verschleiß”, wie dem Abrieb von Schuhsohlen für eine bessere Haftung. So kann z. B. ein Laufschuh bereits vor Ablauf von 2 Jahren „verbraucht” sein, ohne dass ein Sachmangel vorliegt, für den wir einstehen müssen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise des Verkaufspersonals und der einzelnen Hersteller." 7 Sicherungsrechte 7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. 7.2 Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart. 8 Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlicher Verpflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 9 Fernabsatz- und Haustürverträge Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen finden ebenfalls Anwendung auf sog. Fernabsatz- bzw. Haustürverträge. Sollte ein solcher Vertrag vorliegen weisen wir Sie durch eine gesonderte Belehrung auf Ihre zusätzlichen Rechte hin. Sollte in diesem Fall eine Klausel dieser AGB den speziellen Verbraucherrechten aus Fernabsatz- und Haustürverträgen entgegenstehen, so treten die Rechte aus dem Fernabsatzvertrag an deren Stelle. 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist der Käufer Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung unser Unternehmenssitz. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Unternehmern ist der Sitz unseres Unternehmens. Der Sitz nach Absatz 1 ist ebenfalls Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ist unser Sitz nach den Absätzen 1 und 2 Gerichtsstand, so sind wir auch berechtigt, den Käufer an dessen Gerichtsstand zu verklagen." 11 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der Klauseln unwirksam sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Klausel und Regelungen weiterhin wirksam. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt eine beiden Vertragsparteien gerecht werdende – alternativ die gesetzliche – Regelung. |